Mündliche Prüfung der Doktorarbeit
Nach der Begutachtung der Dissertation, also der Promotionsschrift, muss sich der Promovend zum Abschluss der Promotion vor einer Kommission mündlich prüfen lassen. Bei diesem Leistungsnachweis sollen die Doktoranden zeigen, dass sie über umfassende Fachkenntnisse und die nötige wissenschaftliche Kompetenz verfügen.
In der Regel stellt der Promotionsanwärter zunächst seine eigene Forschungsarbeit vor, fasst Methoden und Ergebnisse zusammen und verdeutlicht, warum die Arbeit für das Fachgebiet von Bedeutung ist. Im Anschluss diskutiert der Doktorand die Promotionsschrift mit den Mitgliedern der Prüfungskommission und entgegnet auf mögliche Kritikpunkte. Die Diskussion kann auch um angrenzende und allgemeine Themen des Promotionsfaches erweitert werden.
Wie die mündliche Prüfung genau abläuft, ist in den Rahmenpromotionsordnungen der Hochschulen oder in den Promotionsordnungen der Fakultäten festgelegt. Diese unterscheiden sich zum Teil deutlich voneinander. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 700 verschiedene Promotionsordnungen. Hier wird beispielsweise festgelegt, was passiert, wenn der Kandidat durch die mündliche Prüfung fällt. Die Durchfallquoten sind nach Aussage der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fächerübergreifend aber sehr gering.
Darüber hinaus wird hier auch die Form konstatiert, nach der der Promovend geprüft wird. Insgesamt gibt es drei Varianten, die allerdings nicht immer klar abgrenzbar sind: die Disputation, das Promotionskolloquium und das Rigorosum. Manche Fakultäten erlauben auch eine Kombination dieser Prüfungsformen oder stellen es den Doktoranden frei, in welcher Form sie die mündliche Prüfung abhalten wollen.