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Honorarprofessor
Ein Titel zur Ehre: Honorarprofessoren

Was macht ein Honorarprofessor? Und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um Honorarprofessor zu werden? Ein kurzer Überblick.

Bibliothek Symbolbild Honorarprofessor
Die Regelungen zur Ernennung von Honorarprofessoren werden universitätsintern getroffen © Giammarco Boscaro / unsplash.com
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Der Name ist irreführend: Honorarprofessoren sind nicht etwa Freiberufler und erhalten für ihre professoralen Leistungen, beispielsweise in der Lehre, ein Honorar. Im Gegenteil, Honorarprofessoren lehren in der Regel unentgeltlich und ehrenamtlich an einer Hochschule. Im Gegenzug dürfen sie - entsprechend den dazu geltenden Vorgaben des Landesrechts - den Professorentitel tragen. Von Honorarprofessoren wird erwartet, dass sie pro Semester mindestens eine Lehrveranstaltung mit zwei Semesterwochenstunden geben.

Honorarprofessur: Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Honorarprofessur sind mehrjährige Erfahrungen in der Lehre sowie besondere wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen, sei es im Wissenschaftsbetrieb oder in der beruflichen Praxis. Im Großen und Ganzen müssen also die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren erfüllt sein, eine Habilitation ist jedoch nicht nötig. Darin unterscheidet sie sich von der außerplanmäßigen Professur, welche direkt auf der Privatdozentur und damit auf der Habilitation aufbaut.


Ernennung von Honorarprofessoren

Die Regelungen zur Ernennung von Honorarprofessoren werden universitätsintern getroffen, der Rahmen ist durch das jeweilige Landeshochschulgesetz vorgegeben. Hessen beispielsweise setzt besondere Leistungen bei der Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis voraus. In Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz ist eine nebenberufliche Anstellung an der Hochschule zwingend erforderlich, in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Sachsen hingegen ist eine hauptamtliche Beschäftigung an der jeweiligen Hochschule nicht erlaubt.

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Die Bestellung von Honorarprofessoren erfolgt auf Initiative der Fakultät hin; oft müssen ein oder mehrere Kollegen eine solche Bestellung vorschlagen. Je nach Bundesland muss der Akademische Senat oder die Hochschulleitung zustimmen. Grundlage für die Entscheidung sind in der Regel zwei bis drei Gutachten, die die erforderlichen Leistungen des Kandidaten bestätigen. Die Honorarprofessur endet auf eigenen Antrag hin, wenn die Titellehre nicht mehr erbracht wurde oder wenn der Honorarprofessor sich schwerer Verstöße schuldig gemacht hat, die bei einem Beamten zum Verlust seiner Beamtenrechte führen würden.

Autoren
Anke Wilde
Erschienen in
academics - September 2016

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