Voraussetzungen für eine Juniorprofessur
Juniorprofessuren an deutschen Hochschulen müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Teilweise sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen daran beteiligt. Ähnlich dem Berufungsverfahren einer normalen Professur, wählt eine Berufungskommission der Hochschule geeignete Bewerber aus und lädt sie zu einem Vorstellungsgespräch und einem Probevortrag ein. Für die aussichtsreichsten Kandidaten werden Gutachten von Professoren anderer Hochschulen über die fachliche und persönliche Eignung eingeholt.
Zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und der Bewerbung auf eine Juniorprofessur darf ein bestimmter Zeitraum nicht überschritten werden. In Berlin sind das beispielsweise generell sechs Jahre, im Bereich der Medizin neun Jahre. Festgeschriebene Altersgrenzen, bis wann eine Juniorprofessur angetreten werden darf, gibt es deutschlandweit nicht.
Um zu den besten Bewerbern zu gehören, sollten die Kandidaten folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Herausragende Promotion
- nachgewiesene besondere Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten
- Erfahrungen in der Lehre mit nachgewiesener pädagogischer Eignung
- Einschlägige Publikationen
- Tätigkeit als Postdoc
- Erfahrungen im Einwerben von Drittmitteln
- Forschungsaufenthalt im Ausland
Befristung der Juniorprofessur
Ein Juniorprofessor wird in der Regel zunächst für drei, manchmal auch für vier Jahre ernannt. Im Anschluss findet eine Zwischenevaluation der zuständigen Fakultät statt. Hat sich der Nachwuchswissenschaftler bewährt, kann die Juniorprofessur auf insgesamt sechs Jahre verlängert werden.
Allerdings ist diese Position keine Garantie für einen späteren Ruf auf eine reguläre Professur – allein schon aufgrund der begrenzten Anzahl an W2- und W3-Professuren. Unabhängig davon muss sich der Juniorprofessor während der sechs Jahre qualifiziert haben, um dauerhaft als Professor arbeiten zu können. Lediglich ein kleiner Anteil der Juniorprofessuren wird in Deutschland mit einem Tenure Track ausgestattet, der nach einer befristeten Bewährungszeit die Zusage zu einer Lebenszeitprofessur umfasst.
Um die Zukunft der Juniorprofessoren ist es dennoch generell gut bestellt, ergab eine Studie des Instituts für Hochschulforschung (HoF) in Halle-Wittenberg in Kooperation mit dem Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) aus dem Jahr 2015. Danach werden 85 Prozent der Nachwuchswissenschaftler auf eine Professur berufen, zwei Drittel von ihnen sogar zwei oder drei Jahre vor dem Ende der offiziell sechsjährigen Laufzeit.
Auch die übrigen 15 Prozent sitzen der Studie zufolge nicht auf der Straße: Sechs Prozent wechseln auf eine andere Qualifikationsstelle, etwa um zu habilitieren, und der restliche Anteil arbeitet nach der Juniorprofessur im Hochschul- oder Forschungsmanagement, in der Wirtschaft oder auch als Lehrkraft an einer Schule.
Aufgaben eines Juniorprofessors
Juniorprofessoren erfüllen prinzipiell die gleichen Aufgaben wie reguläre Professoren: Sie dürfen Promotionen betreuen, haben Lehrverpflichtungen und Personalverantwortung, betreuen Studierende und Doktoranden, beantragen Drittmittelprojekte, arbeiten in Gremien und erledigen administrative Aufgaben. Ihr Lehrdeputat ist im Vergleich zur regulären Professur allerdings um etwa die Hälfte reduziert, um das individuelle Forschungsprofil schärfen und sich mit Mentoren austauschen zu können.
Gehalt eines Juniorprofessors
Juniorprofessoren werden in der Regel als Beamte eingestellt. Die Vergütung richtet sich nach der Besoldungsordnung W1, der Gehaltstabelle für Wissenschaftler. Die Höhe des Grundgehalts wird von den Bundesländern festgelegt, sofern ein Professor von einer Hochschule berufen worden ist, oder vom Bund selbst, wenn er an einer Einrichtung des Bundes tätig ist.
Je nachdem, welche Besoldungstabelle gilt, liegt das Grundgehalt im Jahr 2020 zwischen 4.494 Euro brutto in Hessen und 5.228 Euro brutto in Baden-Württemberg. Von diesen Beträgen sind Lohnsteuern sowie Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Die exakte W1-Grundbesoldung für jedes Bundesland finden Sie im Artikel „Was verdient ein Professor?”. In Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg können Juniorprofessoren ihr Grundgehalt bei der Berufung über zusätzliche Leistungsbezüge aufstocken.