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Lehrer im Hochschuldienst
Wie werde ich Studienrat im Hochschuldienst?

Wie werde ich Studienrat im Hochschuldienst? Gibt es eine Möglichkeit des direkten Wechsels ohne Probezeit? Diese Frage beantworten unsere DHV-Experten.

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© kallejipp / photocase.de

Frage:

Ich interessiere mich für eine Stelle als Studienrat im Hochschuldienst. Gibt es eine Möglichkeit zum direkten Wechsel vom Beamtenverhältnis an einer staatlichen Schule zum Beamtenverhältnis an einer Universität ohne erneute Probezeit?

Außerdem wüßte ich gern ob meine Voraussetzungen für eine Laufbahn als StR i.H. ausreichen. Ich habe keine Promotion aber ein Universitätsdiplom sowie ein erstes und zweites Staatsexamen zum Lehramt, darüber hinaus habe ich langjährige, einschlägige Berufserfahrung in der Wirtschaft und als Lehrer jeweils in meiner Fachrichtung (z.Zt. StR)?


Die Antwort des DHV-Expertenteams:

Soweit Sie sich mit dem Gedanken tragen, ein Beschäftigungsverhältnis als Studienrat im Hochschuldienst aufzunehmen, würden für Sie die beamtenrechtlichen Maßgaben des jeweiligen Landesbeamtengesetzes Anwendung finden, in dessen Geltungsbereich Sie als Studienrat beschäftigt werden sollen.

Hinsichtlich der Einstellungsvoraussetzungen wird es jedoch auf die jeweilige Stellenausschreibung bzw. das Profil der zu besetzenden Stelle ankommen. So wird im Rahmen des Ausschreibungsprofils häufig erwartet, dass die Bewerber neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium eine überdurchschnittliche Promotion, sowie entsprechende pädagogische Eignung mitbringen. Jedoch wäre sicherlich vorstellbar, dass auch promotionsäquivalente Leistungen, beispielsweise eine Anzahl von einschlägigen Publikationen als ausreichend angesehen werden können. Hinsichtlich des Wechsel Ihres Beamtenverhältnisses müssten Sie berücksichtigen, dass es sich jeweils um gänzlich neue Beschäftigungsverhältnisse handelt.

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Aktuelle Suchbegriffe: Akademische/r Rat/Rätin, Studienrat/-rätin

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Vor diesem Hintergrund wird es hinsichtlich einer erneuten Probezeit darauf ankommen, ob Sie sich im Hinblick auf bestimmte Anforderungen, beispielsweise hinsichtlich der didaktischen Erfahrungen, bereits im Rahmen anderer Tätigkeiten bewährt haben. Soweit jedoch vor dem Hintergrund des Ausschreibungstextes Erfahrungen gewünscht sind, die Sie möglicherweise noch nicht nachweisen können, besteht hinsichtlich der Verbeamtung grundsätzlich die Möglichkeit, hier ein Probezeit-Beamtenverhältnis zu begründen.

Autoren
Karriereberatung des Deutschen Hochschulverbands
Erschienen in
academics - Mai 2008

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