Aufgaben: Medizinphysiker – Wie sieht das Berufsbild aus?
Die Haupteinsatzgebiete von MPE sind laut der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP) die Strahlentherapie, die Nuklearmedizin und die Radiologie (Röntgen, MRT, CT). Hier ist das Mitwirken oder zumindest die Verfügbarkeit von medizinphysikalischen Expertinnen durch das Strahlenschutzgesetz vorgeschrieben – etwa für die Berechnung der korrekten Strahlendosis bei einer Krebsbehandlung, die Installation und Wartung von radiologischen Geräten in Praxen und Krankenhäusern oder die Aufbewahrung und Entsorgung radioaktiver Materialien.
Auch in der Industrie gibt es Jobs für Medizinphysikerinnen, zum Beispiel bei der Entwicklung und beim Bau medizinischer Großgeräte wie Tomographen, Lasersystemen oder Chirurgie-Robotern. In Forschungseinrichtungen entwickeln Medizinphysiker beispielsweise in der Medizin-Nanotechnologie oder in der Lasermedizin neue Technologien und Verfahren.
Arbeitgeber von Medizinphysikern
Laut DGMP sind Medizinphysikerinnen vorwiegend in großen Kliniken, in der medizintechnischen Industrie oder in der Grundlagenforschung tätig. Demnach arbeiteten laut einer DGMP-Mitgliederbefragung im Jahr 2016 (352 Teilnehmende)
- 32 Prozent in Universitätskliniken,
- 26 Prozent in Krankenhäusern,
- 25 Prozent in privaten Praxen oder medizinischen Versorgungszentren,
- 9 Prozent in einer Forschungseinrichtung,
- 4 Prozent in der Industrie und
- 4 Prozent in einer Behörde oder einem Sachverständigenbüro.
Eine kleine Zahl der Medizinphysiker ist als Freiberufler tätig. Sie werden laut Prof. Markus Buchgeister, Öffentlichkeitsbeauftragter der DGMP, von Praxen oder kleineren Krankenhäusern beauftragt, die keinen eigenen MPE beschäftigen.
Fachgebiete der Medizinischen Physik
Da zur Ausübung dieses Berufs tiefgehende Expertenkenntnisse vonnöten sind, spezialisieren sich Medizinphysiker innerhalb ihrer Disziplin auf unterschiedliche Fachgebiete. Die DGMP führt insgesamt 16 davon auf, darunter:
- Strahlentherapie (z. B. Bestrahlungstechniken, Tumorlokalisation)
- Nuklearmedizin (z. B. In-Vitro-Diagnostik, Strahlungsmesstechnik, Entsorgung radioaktiver Stoffe)
- Röntgendiagnostik (z. B. röntgendiagnostische Untersuchungsmethoden, Strahlenschutz, Qualitätssicherung von Röntgengeräten)
- Klinische Audiologie (z. B. Messungen am Mittelohr, Versorgung mit Hörgeräten, Prävention von Hörschädigungen)
- Klinische Anwendung von Lasern (z.B. klinisch-therapeutische Laseranwendungen, Laserschutz in der Klinik)
- Klinisch-medizinische Optik (z. B. optische Messungen am Patienten, Laseranwendungen)
- Klinische Anwendung von Ultraschall (z. B. Messungen von Blutströmungen, Ultraschall-Computertomographie)
- Klinische Anwendung von Magnetresonanz (z. B. Errichtung von MRT-Anlagen, experimentelle MR-Methoden)
Weitere Fachgebiete sind beispielsweise physikalische Messtechniken in der Medizin, die medizinische Akustik, physiologische Optik oder die klinische Medizininformatik. Rund zwei Drittel der von der DGMP befragten Mitglieder waren 2016 in der Strahlentherapie tätig, weitere rund zehn Prozent im Strahlenschutz.
Über ihre eigentliche Berufstätigkeit hinaus können Medizinphysikerinnen auch beispielsweise als Dozenten für Strahlenschutz, als Expertinnen bei der Mitgestaltung von Normen und Richtlinien oder Publizisten von Fachliteratur arbeiten. Auch der Quereinstieg als Lehrerin oder Lehrer an allgemeinbildenden Schulen oder die Mitarbeit an wissenschaftlichen Studien sind möglich. Laut der DGMP-Mitgliederbefragung 2016 gingen knapp 37 Prozent der Teilnehmenden einer vergüteten Nebenbeschäftigung nach.
Ausbildung: Medizinphysikexperte – Wie wird man das?
Die Medizinische Physik als akademische Disziplin ist relativ jung: Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bot 1998 als erste Universität deutschlandweit einen kompletten, alle Teilgebiete der Medizinischen Physik umfassenden fünfjährigen Studiengang an. Heute kann Medizinische Physik laut der DGMP an 27 Standorten studiert werden (18 Bachelor-, 21 Masterstudiengänge). Hinzu kommen noch zwei Zertifikatsstudiengänge zur Medizinischen Physik sowie ein Zertifikatsstudiengang in Österreich.
Quereinstieg in die Medizinische Physik
Ein Medizinphysikstudium ist nicht der einzige Zugang zu diesem Beruf. Im Gegenteil: Laut der DGMP-Mitgliederbefragung hatte rund die Hälfte der an der Erhebung Teilnehmenden einen Abschluss als Diplom-Physiker, ein knappes Viertel als Diplom-Ingenieur – nur etwa jeder sechste hatte ein Medizinphysikstudium absolviert. Fast die Hälfte war promoviert.
Grundsätzlich kann gemäß der Weiterbildungsordnung der DGMP ein erfolgreicher Masterabschluss in einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Fach für die Weiterbildung zum Medizinphysiker qualifizieren. Dazu zählen
Auch ein IT- oder Elektrotechnikstudium kann eventuell als Basis dienen.
Weiterbildung zum qualifizierten Medizinphysiker oder zur Medizinphysikexpertin
Grundsätzlich ist Medizinphysiker kein geschützter Begriff – laut Prof. Buchgeister von der DGMP kann prinzipiell jeder diese Berufsbezeichnung tragen. Eine Ausnahme bildet das Land Berlin, wo es seit 1987 ein Gesetz zur Berufsbezeichnung „Medizinphysiker“ gibt. Wer allerdings ein „Medizinphysikexperte” (MPE) werden möchte, muss eine Fachkundequalifikation im Bereich des Strahlenschutzes mit theoretischen und praktischen Anteilen erlangen.
Für die Zertifizierung als Medizinphysiker mit DGMP-Fachanerkennung ist eine mindestens dreijährige, praktische berufliche Tätigkeit unter Begleitung eines „Weiterbildungsermächtigten” auf einem für das Fach relevanten Gebiet erforderlich. Diese Zertifizierung ist anerkannt durch die Europäische Föderation für Organisationen für Medizinische Physik (EFOMP) und kann somit den Berufswechsel in ein anderes europäisches erleichtern. Für die Tätigkeiten, die unter das Strahlenschutzgesetz in Deutschland fallen, ist zudem der Nachweis über den Erwerb der „MPE-Fachkunde im Strahlenschutz“ zu erbringen.
Weiter heißt es bei der DGMP: „Der Abschluss der vollständigen Weiterbildung zum Medizinphysiker wird nach Antrag bei der Fachanerkennungskommission im Rahmen eines Fachgesprächs im Spezialgebiet beurteilt.“ Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung werde durch die Fachanerkennungskommission ausgesprochen und durch die Urkunde zur „Fachanerkennung für Medizinische Physik der DGMP“ und Bezeichnung „Medizinphysiker (DGMP)“ und Angabe des Spezialgebietes sowie der Wahlgebiete bestätigt.