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Projektfinanzierung Wissenschaft
Projektfinanzierung: Anregungen zu einer grundlegenden Reform

Der Kampf um finanzielle Mittel wird härter, die Ablehnungsquote wächst, der Zeitdruck größer: Vorgehensweisen und Abläufe der gegenwärtigen Antragsbegutachtung, aber auch ihre grundsätzlichen Schwächen, werden kritisch diskutiert. Gäbe es dazu eine Alternative, die zukunftsfähiger wäre als das jetzige System?

Kran als Symbolbils fuer Projektfinanzierung Wissenschaft
Die Wissenschaft lebt von Projektfinanzierungen. Wie könnte eine Reform der Drittmittelzuweisung aussehen? © Samuel Zeller / unsplash.com
Artikelinhalt

Seit langem hat sich die von Fachkollegen durchgeführte wissenschaftliche Begutachtung von Projektanträgen durchgesetzt, und es gibt in der Tat wesentlich schlechtere Vorgehensweisen. Wir leben allerdings in einer zunehmend schnelllebigen, globalisierten Welt, mit wachsender Konkurrenz und dramatisch steigendem Zeitdruck.


Dies bedingt, dass Vorgehensweisen und Abläufe, die sich über lange Zeit als sinnvoll und effizient erwiesen haben, angepasst und modifiziert werden müssen und der damit verbundene Reformbedarf macht an der Antragsbegutachtung nicht halt. Die Probleme der gegenwärtigen Projektbegutachtung sind offensichtlich und wurden oft beschrieben:

  • Dem hohen Zeitaufwand der Wissenschaftler für das Schreiben von Anträgen steht bei niedrigen Bewilligungsquoten kein angemessener "Ertrag" gegenüber.
  • Der Zeitaufwand der Gutachter und Gremien ist sehr hoch. Dies steht einer intensiven Beschäftigung mit Einzelprojekten im Weg.
  • Es kommt zu subjektiven Begutachtungen. Dieser Punkt ist bei Publikationen verschmerzbar, da ein "falsch" begutachtetes Manuskript in der Regel bei einer anderen Zeitschrift mit vergleichbarem Standing eingereicht werden kann. Demgegenüber gibt es bei Projektanträgen oft keine alternativen Förderinstrumente, und ein überarbeiteter Antrag mit Antwortschreiben an die Gutachter wird typischerweise erst nach langer Zeit (z.B. bei der DFG nach ca. einem Jahr) entschieden; es kommt also bestenfalls zu einem wesentlichen Zeitverlust.
  • Außerdem herrscht die Tendenz vor, Anträge erst dann zu bewilligen, wenn die Daten eigentlich schon da sind, das Risiko und Potenzial also für Gutachter und Gremien klar erkennbar ist. Dies führt dazu, dass wirklich innovative Projekte mit fast fertigen Projekten konkurrieren und dadurch nicht erfolgreich sein können - eine innovationshemmende Situation.
  • Es können "Begutachtungs- und Bewilligungsseilschaften" entstehen.


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Grund- plus Innovationsförderung

Mein Vorschlag für eine Reform der Drittmittelzuweisung ist, das antragsbasierte Förderwesen um eine rein erfolgsabhängige "Grundförderung" zu erweitern. Hier könnten Wissenschaftler, falls gewisse formale Kriterien erfüllt sind, basierend auf den Erfolgen ihrer Arbeit in der Vergangenheit eine Zuwendung erhalten. Die Kriterien hierzu könnten auf vielen rein erfolgsorientierten fachspezifischen Parametern aufgebaut werden, die sich gegenseitig korrigieren und mögliche Ungerechtigkeiten dadurch kompensieren, z.B.

  • H-Faktor, gesamt und altersnormiert
  • Anzahl der Publikationen, gesamt und innerhalb einer bestimmten Periode (z.B. vier oder fünf Jahre)
  • Impact Factor (IF) der Publikationen (mit gewissen Absenkungen bei high IF Zeitschriften), gesamt und innerhalb einer bestimmten Periode
  • Anzahl der Zitationen, gesamt und innerhalb einer bestimmten Periode. Die Finanzierung aus dieser Grundförderung sollte ausreichen, um sehr erfolgreiche Arbeiten auszuweiten, erfolgreiche fortzusetzen und neue Pilotprojekte anzuschieben. Gleichzeitig sollte diese Vorgehensweise dazu führen, dass nicht erfolgreiche Projekte heruntergefahren werden. Die Vorteile eines solchen Verfahrens wären mannigfaltig, u.a. eine enorme Zeitersparnis bei allen Beteiligten, eine viel bessere Planbarkeit von Finanzierungen auf Seiten der Wissenschaftler (dies ist auch sehr wichtig für Postdocs und Doktoranden) und eine absolute Objektivität, deren Kriterien angepasst werden können, falls es zu Fehlentwicklungen kommt. Und nicht zuletzt (auch wenn dies von einigen als Nachteil eingestuft werden wird), die Bedeutung von Seilschaften wird in diesem System massiv reduziert. Dieser Grundförderung sollte ein Instrument zur Innovationsförderung zur Seite gestellt werden. Hier könnten Wissenschaftler nur neue Projekte beantragen und die Begutachtung würde wie bislang erfolgen. Das bei der DFG eingeführte und sehr sinnvolle Instrument der Erstantrags-Förderung könnte Teil einer solchen Förderlinie werden. Die Anzahl der Anträge in dieser Förderlinie sollte vom Drittmittelgeber limitiert werden, z.B. dadurch, dass jeder Wissenschaftler oder jede Institution nur eine bestimmte Anzahl von Anträgen pro Zeitintervall stellen darf. Der Vorteil davon wäre, dass alle Beteiligten ihre Zeit auf die Projekte fokussieren, in denen das Schreiben eines detaillierten Antrags und eine Begutachtung tatsächlich notwendig sind.

Bewertung von Förderanträgen

Im Folgenden soll noch kurz auf ein prinzipielles Problem der Begutachtung von Förderanträgen eingegangen werden. Während es zur Begutachtung von Publikationen relativ klare und allgemein anerkannte Kriterien gibt, wie z.B. die technische Qualität der Arbeit, der Neuigkeitswert, die angemessene Interpretation oder die zu erwartende Bedeutung der Ergebnisse der Arbeit für das Feld, sind die Kriterien für die Bewertung von Förderanträgen heterogen und teilweise gegenläufig. Dies kann z.B. daran illustriert werden, dass konservative Gutachter auf die Durchführbarkeit und die Erfolgschancen eines Projekts schauen werden (was aus Sicht der Drittmittelgeber sinnvoll ist, sollen doch keine Mittel an hoffnungslose Projekte "verschwendet" werden). Visionäre Gutachter werden demgegenüber darauf achten, ob die Ideen und Konzepte neu, richtungsweisend und ihrer Zeit voraus sind (was ebenfalls sinnvoll ist, möchte der Drittmittelgeber doch besonders bahnbrechende Arbeiten fördern). Leider schließen sich diese Aspekte weitgehend gegenseitig aus, je besser die Durchführbarkeit durch bereits vorhandene Daten dokumentiert ist, desto geringer ist der visionäre Anspruch des Vorhabens. Die letztendliche Förderempfehlung eines Gutachters hängt dann in subjektiver Weise von der relativen Wertung dieser Parameter ab. Ein Weg dies zu verbessern wäre es, die Gutachter nicht mehr nach einer Förderempfehlung oder globalen Bewertung eines Antrag zu fragen, sondern nach definierten Kriterien, wie z.B. Qualität der Vorarbeiten, Erfolgsaussichten und Innovationsgrad. Anschließend könnte der Fördergeber diese Parameter in einer einheitlichen Weise gewichten, die im Idealfall bei der Ausschreibung eines Programms bereits kommuniziert wird. Ziel wäre es, den Entscheidungsprozess so weit wie möglich zu objektivieren und ihn im Idealfall für den Antragsteller einigermaßen vorhersagbar zu machen.

Über den Autor

Albert Jeltsch ist Professor für Biochemie an der Universität Stuttgart.

Autoren
Albert Jeltsch
Erschienen in
Forschung & Lehre - Juni 2016

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