TV-L oder TVöD für Angestellte
Das Gehalt von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen – der Regelfall für Postdocs – unterliegt dem jeweils gültigen Angestelltentarif, also dem TV-L (in Hessen TV-H) oder dem TVöD:
- An Hochschulen, die den Landesministerien unterstehen, ist dies der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L, in Hessen der vergleichbare TV-H).
- An Einrichtungen des Bundes sowie an außeruniversitären Forschungseinrichtungen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Postdocs werden in der Regel in der niedrigsten für Wissenschaftler:innen vorgesehenen Entgeltgruppe E13 eingruppiert, bei verantwortungsvollen Jobs auch E14, sehr selten E15.
Das monatliche Grundgehalt von Postdocs in der Entgeltgruppe E13, Erfahrungsstufe 3, beträgt 2023 laut TVöD rund 4.750 Euro brutto pro Monat. Einen Überblick über die Gehälter laut TVöD und TV-L finden auf Sie auf unserer Überblicksseite Gehalt im öffentlichen Dienst.
Darüber hinaus gibt es an den Hochschulen beamtenrechtliche Dienstverhältnisse. Im akademischen Mittelbau werden, wenn überhaupt, am ehesten Habilitand:innen verbeamtet, allerdings meistens auf Zeit. Dafür gibt es die Position des Akademischen Rats oder der Akademischen Rätin, die nach A13 besoldet wird – der Sold ist vergleichbar mit dem Gehalt nach E13 und beträgt je nach Erfahrungsstufe etwa 4.500 bis 6.000 Euro brutto. Einen Überblick über die verschiedenen Besoldungstabellen gibt der Artikel „Beamtenbesoldung“