Der Deutsche Ethikrat
Eine der wichtigsten Ethikkommissionen in Deutschland ist der vom Bund finanzierte Deutsche Ethikrat. Dieser versteht sich vorrangig als unabhängiger Sachverständigenrat und erfüllt eine doppelte Funktion. Zum einen dient er als Plattform, um wissenschaftliche Spezialdiskurse zu kanalisieren. Zum anderen fungiert der Rat als „bioethisches Beratungsgremium“, das Stellungnahmen und Empfehlungen für ethisch korrektes politisches und gesetzgeberisches Handeln abgibt.
Der Ethikrat beschäftigt sich vornehmlich mit den Folgen, die die Forschung für das Individuum und die Gesellschaft haben könnte. Wichtig ist dabei auch die Zusammenarbeit und der Austausch des Ethikrates mit anderen Ethikgremien auf internationaler Ebene.
Der Deutsche Ethikrat befasst sich mit wissenschaftsethischen Fragen auf den Gebieten:
- Gesellschaft
- Naturwissenschaft
- Medizin
- Recht
Weitere Ethikkommissionen in Deutschland
Ethikkommissionen gibt es vornehmlich dort, wo geforscht wird: an den Universitäten. Dort sind sie den einzelnen Fakultäten angegliedert. Daneben gibt es eine Vielzahl an übergreifenden berufsständischen oder fachspezifischen Ethikkommissionen, beispielsweise den Ethikverband der Deutschen Wirtschaft (EVW) oder die Zentrale Ethikkommission (ZEKO) bei der Deutschen Ärztekammer.
Neben der beratenden Funktion in der Forschung spielen Ethikkommissionen auch als Prüforgane eine wichtige Rolle, etwa bei der klinischen Prüfung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Auch beim Thema Patientenschutz innerhalb humanmedizinischer Forschungen wachen Ethikkommissionen über ethisch einwandfreie Durchführung der Projekte.
Ethikantrag und Ethikvotum: Was ist das und wann sind sie nötig?
Einen Ethikantrag stellen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wenn ein von ihnen geplantes Forschungsvorhaben ethisch sensible Themen berührt. Dies gilt prinzipiell für Vorhaben, im Zuge derer mit lebenden oder bereits verstorbenen Menschen, aber auch mit identifizierbarem menschlichen Material oder sensiblen Daten gearbeitet wird. Das gilt beispielsweise auch für epidemiologischen Forschungsvorhaben. Ein weiteres ethisch sensibles Forschungsfeld stellen wissenschaftliche Projekte dar, die Tierversuche implizieren.
Das Ethikvotum, das die Ethikkommission abgibt, entscheidet mit darüber, ob geplante Forschungsvorhaben durchgeführt werden sollen. Für manche wissenschaftlichen Bereiche ist ein Ethikvotum vorgeschrieben, für andere ist dies lediglich fakultativ. Die zuständige Ethikkommission prüft nach einem Ethikantrag nicht nur das Vorhaben der Antragsteller, sondern berät die Forschenden ebenso zu relevanten ethischen und rechtlichen Fragen innerhalb ihres Forschungsvorhabens.
In der Regel wird ein Antrag an die örtlich zuständigen Ethikgremien gerichtet. Dies sind bei vielen Forschungsvorhaben die Ethikkommissionen der jeweiligen Fakultät, an der das wissenschaftliche Projekt durchgeführt werden soll. Forschende aus bestimmten Fachbereichen wie etwa der Psychologie können sich aber auch außerhalb ihrer eigenen Universität ein Ethikvotum einholen, indem sie ihren Ethikantrag beispielsweise bei der Ethikkommission der Deutschen Gesellschaft der Psychologie stellen.