Patentanwalt: Voraussetzungen und Ausbildung
Patentanwältinnen sind keine Rechtsanwältinnen. Insofern unterscheidet sich auch die Ausbildung grundlegend: Wer Patentanwalt werden will, muss zunächst ein natur- oder ingenieurwissenschaftliches Studium auf Masterniveau absolvieren. Entweder vor dem Studium, – beispielsweise während einer Ausbildung –, während des Studiums oder im Anschluss daran müssen Anwärter zudem ein Jahr praktisch-technisch tätig gewesen sein, beispielsweise in der Labor- oder Experimentalarbeit. Viele weisen dieses Jahr über ihre Promotion nach.
Im Anschluss erfolgt die erforderliche juristische Zusatzausbildung. Diese besteht zunächst aus einem meist zweijährigen Praktikum bei einer zugelassenen Patentanwältin, die sogenannte Kandidatenzeit. Während dieser Ausbildung müssen Anwärter parallel ein zweijähriges Fernstudium in allgemeinem Recht für Patentanwälte an der Fernuniversität Hagen absolvieren. Zudem müssen während dieser Zeit Arbeitsgemeinschaften besucht werden.
Darauf folgt das sogenannte Amtsjahr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie beim Bundespatentgericht in München. Hier stehen Vorlesungen an, deren Inhalte in mehreren Klausuren abgefragt werden. Wer die Mehrzahl dieser Klausuren besteht, wird zur Abschlussprüfung zugelassen. Meistert der Anwärter auch diese erfolgreich, qualifiziert er sich als Patentassessor. Im Anschluss erteilt die Kammer die Zulassung zum Patentanwalt, strafrechtliche Unbescholtenheit vorausgesetzt.
Die gesamte Ausbildung nimmt in der Regel mindestens acht Jahre in Anspruch, oft auch neun oder zehn Jahre. Wenn die auch die Zulassung vor dem Europäischen Patentamt angestrebt wird, für die es einer weiteren Prüfung bedarf, sind acht Jahre kaum zu schaffen. Und diese Zulassung ist für eine selbstständige Berufstätigkeit in der Regel obligatorisch.
Abgesehen von diesem gängigen Ausbildungsweg gibt es noch eine Alternativausbildung zum Patentanwalt, den sogenannten „langen Weg“. Bei diesem Ausbildungsweg genügt ein einschlägiger Abschluss an einer Fachhochschule sowie eine zehnjährige praktische Tätigkeit im Patentwesen, beispielsweise in einer Patentabteilung eines Industrieunternehmens, um zur Patentanwaltsprüfung zugelassen zu werden.
Aufgaben eines Patentanwalts
Nach der Zulassung als Patentanwalt haben Berufseinsteiger die Wahl, ob sie in einer Kanzlei als regulärer Patentanwalt einsteigen oder in einem Unternehmen als Syndikuspatentanwalt anfangen. Unabhängig davon kommen verschiedenste Aufgaben auf Patentanwältinnen zu, dazu gehören:
- Schutzrechtsanmeldungen auszuarbeiten und diese zur Erteilung zu bringen,
- Schutzrechte eines Mandanten auf mögliche Rechtsverletzungen zu analysieren,
- Angriffe auf ein Schutzrecht anderer Personen oder Institutionen vorzubereiten und gerichtlich durchzuführen,
- den Stand der Technik oder gegebenenfalls bestehende Marken und Schutzrechte zu recherchieren,
- Mandanten zum Thema Patente zu beraten,
- Patentverträge oder Vergleiche auszuarbeiten.
Die Art der technischen oder naturwissenschaftlichen Ausbildung nimmt auf die Aufgaben eines Patentanwalts ebenfalls Einfluss. Eine Patentanwältin, die Chemikerin ist, wird natürlich versuchen, Patente aus dem chemischen Bereich zu bearbeiten. Wer Elektrotechnik studiert hat, wird hier seinen Schwerpunkt suchen. Beschränkungen gibt es in dieser Hinsicht jedoch nicht.