An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW) mit Sitz in Gelsenkirchen und Abteilungen in Duisburg, Gelsenkirchen, Köln und Münster sowie Standorten in Bielefeld, Dortmund, Hagen, Herne und Mülheim an der Ruhr ist in der
Zentralverwaltung, Haidekamp 73, 45886 Gelsenkirchen, - ab sofort - die Stelle für eine/einen
Dezernatsleiterin/Dezernatsleiters des Dezernates 22 (m/w/d)
„Finanzen und Liegenschaften“
(A13 - A15 LBesO A NRW oder vergleichbare Tarifbeschäftigte)
zu besetzen.
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen mit zurzeit ca. 10.700 Studierenden. Sie bildet an vier Abteilungen mit neun Standorten den Nachwuchs der Laufbahngruppe 2.1 (früher gehobener nichttechnischer Dienst) in zwei Fachbereichen, Allgemeine Verwaltung/Rentenversicherung und Polizei, aus. Darüber hinaus wird auch ein eigener Masterstudiengang angeboten.
Das Dezernat 22 besteht aus zwei Teildezernaten und ist Teil der Abteilung „Zentrale Angelegenheiten 2/Hochschulverwaltung“ in der Zentrale der FHöV NRW mit Sitz in Gelsenkirchen.
Die Leitung des Dezernates 22 umfasst folgende Aufgabenbereiche:
- Koordination Arbeit der Teildezernate
- 22.1 „Haushalt, Rechnungswesen, Beschaffung und Berichtswesen“ und
- 22.2 „Immobilien- und Facility-Management, Arbeitsschutz, Druckerei, Fahrdienst“
mit anderen Dezernaten sowie den Abteilungen und Studienorten der FHöV NRW
- Vertretung der Kanzlerin als Beauftragte des Haushaltes (BdH)
Die Stelle eignet sich als Rotationsmöglichkeit.
Anforderungsprofil:
Die Stellenausschreibung richtet sich an Beschäftigte in der Bundesverwaltung, einer Landesverwaltung, einer Kommunalverwaltung oder Hochschulverwaltung (Laufbahngruppe 2.2) in einem Amt mindestens der Besoldungsgruppe A 13 oder mit einer Tätigkeit mindestens der tariflichen Entgeltgruppe EG 13.
Zwingende Anforderungsmerkmale sind:
- die Befähigung zum Richteramt und mindestens die Punktzahl 7 im zweiten Staatsexamen, die Befähigung für die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes, als Assessor des Verwaltungsdienstes oder der Aufstieg in die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes durch modulare Qualifizierung,
- eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis in der Bundes-, einer Landes-, einer Kommunal- oder Hochschulverwaltung seit mindestens drei Jahren und mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW der Laufbahngruppe 2.2 (ehemals höherer Dienst)
oder
- eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis in der Bundes-, einer Landes- oder einer Kommunal- oder Hochschulverwaltung in der EG 13 TV-L / TVöD seit mindestens drei Jahren
und eine Beschäftigung mindestens nach EG 13 TVL / TVöD,
- das Bestehen des Assessmentcenters des Ministeriums des Innern NRW für Beamtinnen/Beamte der Besoldungsgruppen A 13 bis A 14 sowie für Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen EG 13 bis EG 14 TVL, sofern dies noch nicht durchlaufen worden ist,
- zum Nachweis folgender Kompetenzen in überdurchschnittlicher Ausprägung:
- Kommunikationsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Wertschätzung
- Fähigkeit zur Strukturierung und Steuerung von Prozessen
- Problemlösungskompetenz und Veränderungskompetenz
- Fähigkeit, sich und andere zielgerichtet zu motivieren.
Wir bieten Ihnen:
- wenn Sie bereits in einem Beamtenverhältnis mit der Besoldungsgruppe
A 13, A 14 oder A 15 tätig sind, eine Übernahme in der betreffenden Besoldungsgruppe bzw. gute Aufstiegsperspektiven bis in die Besoldungsgruppe A 15
- Rotationsmöglichkeiten
- Einführungsfortbildungen sowie ein weiterführendes attraktives Fortbildungsangebot
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Flexible Arbeitszeitregelungen
- Teilzeitbeschäftigung (grundsätzlich möglich)
- Teleheimarbeit
- Arbeitgeberunterstützte Altersvorsorge
Die vorgenannten Regelungen gelten für Tarifbeschäftigte analog.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Wir begrüßen außerdem Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen oder Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.
Ihre Bewerbungen richten Sie bitte unter Angabe des Kennwortes „Leitung Dezernat 22“ bis zum 31.07.2019 an die
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Dezernat 21.1 - Personal
Haidekamp 73
45886 Gelsenkirchen
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung mit aussagefähigen und vollständigen Unterlagen, insbesondere Ihre letzten Beurteilung/ Arbeitszeugnisse, ausschließlich als Fotokopien ohne Bewerbungsmappen auf dem Postweg zu. Per E-Mail können Bewerbungen (als eine PDF-Datei zusammengefasst) an folgende E-Mail-Adresse übersandt werden:
Bitte übersenden Sie uns außerdem zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen zwingend die unterschriebene datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten (Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten gem. DSGVO).
Sollten Sie Fragen zur ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte an
- die Kanzlerin der FHöV NRW
Frau LRDin Ossowski, Tel. 0209/1659-3300
- die Leitung des Dezernates 21
Herr ORR Grünebaum, Tel. 0209/1659-2112
oder für Fragen zum Bewerbungsverfahren und beamtenrechtliche Fragen
- an das Dezernat 21.1,
Frau Reidemeister, Tel.: 0209/1659-2103
Frau Lüning, Tel.: 0209/1659-2114
Frau Sieber, Tel.: 0209/1659-2118
Diese Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich einer späteren Entscheidung darüber, ob die Stelle im Rahmen eines Umsetzungs- oder Versetzungsverfahrens oder im Rahmen einer Neueinstellung oder Förderung besetzt wird.
Mit der Einsendung einer Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens gespeichert werden.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Vorstellungsgespräche grundsätzlich in der Zentralverwaltung der FHöV NRW, Haidekamp 73, 45886 Gelsenkirchen, stattfinden. Die FHöV NRW bietet Ihnen die Möglichkeit, die entstandenen Kosten über Reisekosten abzurechnen. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage im Bereich
Übersicht Reisekosten. Sollte Ihnen eine Anreise aufgrund einer Schwerbehinderung nicht möglich sein, so können Sie sich an die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen der FHöV NRW wenden (Herrn Joachim Schwering / 0209-1659/2415).