Im Fachbereich I im Fach Erziehungswissenschaft ist zum
01.04.2022 eine
W1-Juniorprofessur für Allgemeine
Erziehungswissenschaft mit Tenure Track
nach W3 (LBesG) (m/w/d)
im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen. Der/die Stelleninhaber/in soll das in der
Widmung genannte Gebiet in Forschung und Lehre vertreten.
Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert.
Sie richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
in einer frühen Karrierephase und mit einem außerordentlichen Potenzial
für eine weitere Karriere in der Wissenschaft.
Zum Aufgabenprofil der Juniorprofessur gehören Forschung und Lehre in der
Allgemeinen Erziehungswissenschaft im Rahmen eines selbstgewählten Schwerpunktes,
der anschlussfähig an Diskurse der Sozial- und Organisationspädagogik
ist. Erwartet werden die Übernahme von Lehrveranstaltungen im BA Sozial- und
Organisationspädagogik und im MA Organisation des Sozialen sowie die Mitarbeit
in der akademischen Selbstverwaltung.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 54 HochSchG, insbesondere
sind dies neben einem abgeschlossenen Studium, die pädagogische Eignung und
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch die herausragende
Qualität der Promotion nachgewiesen wird, sowie weitere wissenschaftliche Leistungen
außerhalb der Promotion. Die Fähigkeit, in deutscher Sprache Lehrveranstaltungen
anzubieten, wird erwartet.
Gemäß §§ 54, 55 HochSchG werden Juniorprofessuren grundsätzlich für die Dauer
von sechs Jahren besetzt. Es findet eine Evaluierung mit orientierendem Charakter
zum Leistungsstand in Lehre und Forschung frühestens nach dem dritten und
spätestens vor Ablauf des vierten Beschäftigungsjahres statt. Im Anschluss daran ist
eine dauerhafte Übertragung der o.a. Professur (Bes.Gr.W3 LBesG) vorgesehen, wenn
sich der/die Stelleninhaber/in nach Maßgabe der einschlägigen hochschulrechtlichen
Regelungen (Evaluationsverfahren) bewährt hat und die allgemeinen dienstrechtlichen
und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf § 50 Abs. 5 Sätze 5 und 6
HochSchG wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Universität Trier vertreten ein Betreuungskonzept,
bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird. Die
Universität Trier ist bestrebt, die Zahl ihrer Hochschullehrerinnen zu erhöhen, und
fordert Wissenschaftlerinnen nachdrücklich zu einer Bewerbung auf. Schwerbehinderte
werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien,
Schriftenverzeichnis, Aufstellung der Lehrveranstaltungen)
in elektronischer Form in einer PDF-Datei sind bis zum
22.02.2021
an den
Dekan des Fachbereichs I der Universität Trier, Prof. Dr.
Conny Antoni, 54286 Trier (Mailadresse: dekanfb1@uni-trier.de),
zu richten.