Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin steht für ein anspruchsvolles Studium, qualifizierte Absolventen und Absolventinnen und praxisnahe Forschung. Als größte Berliner Hochschule
für Angewandte Wissenschaften nutzt sie die Vielfalt ihrer ca. 80 Studiengänge in den Bereichen Technik, Informatik, Wirtschaft, Recht, Kultur und Gestaltung für eine vernetzte Zusammenarbeit in Forschung und Lehre auch, auf internationaler Ebene.
An der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin - Körperschaft des öffentlichen Rechts - ist zum 01.04.2023 das Amt der
Präsidentin oder des Präsidenten zu besetzen.
Die Präsidentin oder der Präsident führt den Vorsitz in der Hochschulleitung, der zudem zwei weitere Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten und der Kanzler angehören. Gewählt werden kann, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen
beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Die Präsidentin oder der Präsident wird auf Vorschlag des Kuratoriums durch den Akademischen Senat gewählt und von dem für die Hochschulen zuständigen Mitglied des Senats von Berlin bestellt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Präsidentin oder der Präsident nimmt das Amt hauptberuflich wahr. Die Präsidentin oder der Präsident wird für die Dauer ihrer oder seiner Amtszeit zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit ernannt. Es werden Bezüge nach Besoldungsgruppe W3 und ein Funktionsleistungsbezug in Höhe von
39,59 vom Hundert des Grundgehalts der Besoldungsgruppe W 3 (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AV FLB Hochschulleitung) gezahlt, was in der Summe einem Gesamtgehalt in Anlehnung an B 6 entspricht.
Bewerbungen von Frauen sind besonders willkommen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte
sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen mit tabellarisch abgefasstem Lebenslauf und den üblichen aussagekräftigen Unterlagen sind
bis spätestens 30.09.2022 an die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung - Frau Senatorin Ulrike Gote - in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse
VCHochschulen@senwgpg.berlin.de zu richten.