Die Einstellungsvoraussetzungen des § 47 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg können auf der unter http://www.landesrecht-bw.de eingesehen werden.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrerfahrung, Drittmitteleinwerbungen, Kopien von Zeugnissen und Urkunden) werden bis zum 27.10.2017 in elektronischer Form an melanie.peuser@hgwr.de erbeten.