Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen ist eine innovative
Hochschule für Angewandte Wissenschaften und in ihrer Region
fest verankert. Die rund 3400 Studierenden haben ideale
Bedingungen für ein erfolgreiches Studium. Neben der praxisnahen
Ausbildung und der modernen Ausstattung schätzen sie vor allem
das persönliche Klima an der Hochschule.
In der Fakultät Informatik ist am
Standort Albstadt für das Bachelor- (Wirtschaftsinformatik,
Technische Informatik und IT-Security) und Master-Studienangebot
(Business Analytics, Systems Engineering, Digitale Forensik, Data
Science) zum frühestmöglichen Zeitpunkt folgende Professorenstelle
zu besetzen:
W2-Professur „Informatik,
insbesondere hardwareorientierte IT Sicherheit"
Ihr Arbeitsgebiet
Der/die Stelleninhaber/in soll die Professur in der Lehre
und der angewandten Forschung vertreten und darüber hinaus
aktiv an der Selbstverwaltung und Weiterentwicklung der
Fakultät Informatik und ihrer Angebote mitarbeiten.
Ihr Profil
Von dem/der Stelleninhaber/in werden Fachkompetenzen und
einschlägige berufspraktische Erfahrungen der IT Sicherheit
im Hardwarebereich erwartet. Insbesondere sollen
hardwarebasierte Angriffe gegen Schaltkreise, Komponenten
und Systeme offensiv getestet, konstruktiv verhindert und
forensisch analysiert werden. Bewerber/innen sollten über
ein abgeschlossenes einschlägiges Studium der Informatik,
Physik oder Elektronik verfügen.
Einstellungsvoraussetzungen
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrung in der Lehre oder
Ausbildung nachzuweisen ist
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel
durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
- Besondere Leistungen bei der Anwendung und
Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden
in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von
der mindestens drei Jahre außerhalb des
Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt wird das Dienstverhältnis
zunächst grundsätzlich befristet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt
anschließend die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Die Berufung
in das Beamtenverhältnis richtet sich nach § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 50
Abs. 1 Landeshochschulgesetz.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei entsprechender Eignung
vorrangig berücksichtigt.
Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen
strebt eine Erhöhung ihres Frauenanteils an und fordert
qualifizierte Frauen deshalb ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Bewerberinnen können sich mit der Gleichstellungsbeauftragten in
Verbindung setzen.
Wir freuen uns über Ihre
aussagekräftige Bewerbung in unserem
Online-Bewerbungsportal
unter der Kennziffer
P INF 02 bis zum
02.02.2020.