Am Institut für Biostatistik und Informatik in Medizin und Alternsforschung der
Universitätsmedizin Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorbehaltlich
haushaltsrechtlicher Regelungen eine
W2-Professur für Biostatistik
unbefristet gemäß § 61 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG
M-V) zu besetzen. Für die Wahrnehmung der Aufgaben in Forschung und Lehre
wird ein privatrechtlicher Dienstvertrag mit der Universitätsmedizin geschlossen.
Die Bewerberin/Der Bewerber soll die Biostatistik in Forschung und Lehre vertreten.
Eine Verstärkung der Expertise im Hinblick auf einzelne methodische Aspekte
klinischer Studien (Planung, Randomisierung, Stratifizierung etc.) sollte durch
eigene Forschungsarbeiten erfolgen.
Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll die Leitung der biostatistischen Methodenberatung
übernehmen. Für diese Kompetenz sind hervorragende Leistungen
in einer jahrelangen biometrischen Beratung, insbesondere in der statistisch/
biometrischen Planung und Auswertung klinischer experimenteller Studien entlang
der medizinischen Versorgungskette, nachzuweisen.
Erfahrungen in der Analyse von Sekundärdaten, wie z. B. Hochdurchsatzdaten
und ein weiterer Ausbau von Kooperationen mit den Kliniken und Forschungseinheiten
und die Gestaltung der Lehrveranstaltungen der Medizinischen Biometrie
werden erwartet.
Die Universitätsmedizin Rostock strebt eine nachhaltige Profilierung unter dem
Schwerpunkt "Regenerative Medizin – Rekonstruktion biologischer Funktionen"
und der universitären Profillinien "Leben, Licht und Materie" und "Altern des Individuums
und der Gesellschaft" an, die die Bewerberin/der Bewerber verstärken
soll.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Abs. 1 LHG M-V. Insbesondere
gehören dazu ein abgeschlossenes Hochschulstudium, z. B. in Statistik
oder Mathematik, Promotion, Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche
Leistungen sowie der Nachweis der hochschulpädagogischen Eignung.
Die Universitätsmedizin Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am
wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug
auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich
auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleichwertiger Qualifikation
vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende
Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung,
Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Bewerbungen mit ausführlichem Lebenslauf, Schilderung des wissenschaftlichen
Werdeganges, Beschreibung der Vorleistungen in Forschung und Lehre,
einem strukturierten Publikationsverzeichnis mit Angabe der Impactfaktoren unter
Beifügung von fünf wesentlichen Originalarbeiten sowie einer Auflistung bisher
eingeworbener Drittmittel sind spätestens
6 Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige
an den
Dekan und Wissenschaftlichen Vorstand der Universitätsmedizin
Rostock, Herrn Prof. Dr. med. univ. Emil C. Reisinger, Ernst-Heydemann-Straße 8, 18057 Rostock, einzureichen.
Den Unterlagen ist ein ausgefülltes Bewerbungsformular, das unter
http://www.med.uni-rostock.de/fileadmin/Verwaltung/dekanat/Anlage_Bewerbungsunterlagen_Professuren.pdf heruntergeladen werden kann, beizufügen.
Die Bewerbungskosten werden entsprechend der geltenden Regeln des Landes
Mecklenburg-Vorpommern nicht übernommen.
www.med.uni-rostock.de