Im Zentrum der Landeshauptstadt bieten wir familienfreundliche Arbeitsplätze in akademischer Lehre, Forschung und Weiterbildung.
In den Studienbereichen Architektur und Gestaltung, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Mathematik, Informatik, Vermessung und Wirtschaft
stehen attraktive Bachelor- und Master-Studiengänge zur Auswahl. Als Forschungs- und Entwicklungspartner sind wir in der
Wirtschaft gefragt.
In der Fakultät Architektur und Gestaltung ist zum Sommersemester 2019 (01.03.2019) eine
Professur für Tragwerkslehre (W2)
Kennziffer 2018/02A
zu besetzen. Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll das Fachgebiet im Bachelor- und Master-Studiengang Architektur sowie in
benachbarten Studiengängen lehren und vertreten. Hierzu gehören, neben der Vermittlung und Darstellung der Tragwerkslehre in
Form von Vorlesungen, Übungen und Seminaren, auch die Begleitung und Beratung der Studierenden in der Entwurfs- und Projektarbeit.
Die zu berufende Person soll über umfassende praktische und theoretische Erfahrungen in der eigenverantwortlichen Konzeption und
Planung von anspruchsvollen Tragkonstruktionen und Ingenieurbauwerken verschiedener Werkstoffe und Bauweisen verfügen.
Die Lehre im Fachgebiet vermittelt die Grundlagen der Tragwerksplanung vom Konzept bis zum ausführbaren Detail. Im Fokus steht dabei
zum einen die ganze Bandbreite unterschiedlicher Tragsysteme einschließlich innovativer Bauweisen wie z. B. Verbundbauweisen,
Leichtbau usw., zum anderen aber auch der Einsatz aktueller digitaler Planungsmethoden (z. B. Building Information Modeling) und
innovativer Modellierungs- und Berechnungswerkzeuge.
Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium des Bauingenieurwesens. Erwartet werden einschlägige Erfahrungen in der
Zusammenarbeit mit Architekten und Fachingenieuren bei der Planung und Umsetzung anspruchsvoller Bauaufgaben sowie die besondere Eignung,
das Wissen im Fachgebiet Tragwerkslehre anschaulich und ganzheitlich zu vermitteln. Besonderer Wert wird auf die Fähigkeit gelegt,
konstruktive, statische und technische Problemlösungen mit hohen gestalterischen Anforderungen in Einklang zu bringen. Dies ist
durch Projekte und Bauten zu belegen.
Weitere inhaltliche Auskünfte zur Stellenbeschreibung erhalten Sie vom Dekan Prof. Dr.-Ing. Jan Cremers
(
jan.cremers@hft-stuttgart.de). Bitte beachten Sie auf der Folgeseite
die wichtigen Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugniskopien sowie aussagekräftigen Unterlagen über eigene Projekte und
wissenschaftliche Veröffentlichungen ausschließlich über unser
Online-Bewerbungsportal
unter der o. g. Kennziffer. Die Bewerbungsfrist endet am
20.04.2018.
Wichtige Hinweise zu den Dienstaufgaben und Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren:
Die Dienstaufgaben ergeben sich allgemein aus dem gesetzlichen Auftrag der Hochschulen hinsichtlich Lehre, Forschung und Weiterbildung. Neben Ihrem fachspezifischen Profil erwarten wir
- didaktische Kompetenzen,
- die Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit,
- eine digitale Kompetenz in der Nutzung von Fachwerkzeugen sowie für eLearning, um sich in die Digitalisierungsprozesse der Hochschule einzubringen,
- die Übernahme von englischsprachigen Lehrveranstaltungen,
- die Beteiligung an der Ausbildung auch in anderen als in der Ausschreibung genannten Studiengängen,
- die Vertretung des fachlichen Schwerpunkts in der angewandten Forschung, insbesondere durch die Initiierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten und die Einwerbung von Drittmitteln sowie
- die Bereitschaft, Aufgaben in der Hochschulselbstverwaltung wahrzunehmen.
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen sind in § 47 des Landeshochschulgesetzes (LHG) Baden-Württemberg geregelt:
- abgeschlossenes Hochschulstudium
- pädagogische Eignung
- besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen
Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen
Die Übernahme als Professor oder Professorin in das Beamtenverhältnis richtet sich nach
§ 49
Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 LHG sowie nach § 48 LHO.
Die Hochschule strebt bei ihrer Professorenschaft eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und fordert daher Frauen besonders zur Bewerbung auf. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:
gleichstellungsbeauftragte@hft-stuttgart.de
Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Aktuelle Angaben zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter:
https://lbv.landbw.de/service/gehaltstabellen