Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- Hochschule für die Ausbildung der Bundesbeamtinnen/Bundesbeamten des gehobenen und höheren
nichttechnischen Dienstes -
expandiert am Standort Brühl in erheblichem Umfang.
Am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (AIV) ist für den
Studiengang „Verwaltungsmanagement“ in Präsenz- und Fernlehre im Hauptstudium
eine Professur zu besetzen:
Eine Professur (W2) für die rechtswissenschaftlichen Fächer
- Einsatzschwerpunkt Zivilrecht -
BesGr. W 2 BBesO (Dauer: 6 Jahre)
hauptamtlich Lehrende/ Lehrender, (zunächst) Zeitprofessur
- Kennziffer III -
Vertiefte Kenntnisse im Arbeits- und Tarifrecht des Bundes sind wünschenswert.
Neben der Lehrtätigkeit im Einsatzschwerpunkt wird von der Stelleninhaberin/
dem Stelleninhaber erwartet, dass sie/ er sich bei Bedarf in die übrigen
rechtswissenschaftlichen Fächer, die Ausbildungsinhalt des Studiengangs
„Verwaltungsmanagement“ sind, einarbeitet und diese in der Lehre vertritt.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen - neben den allgemeinen dienstrechtlichen
Bestimmungen - folgende Berufungsvoraussetzungen gemäß § 131
Abs. 1 BBG i.V.m. § 19 Abs. 2 der Grundordnung der Hochschule des Bundes
für öffentliche Verwaltung (GO-HS Bund) (GMBl 2014, Nr. 65, S. 1331) erfüllen:
Für diese Kennziffer:
- Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen (beide mindestens mit der
Note „befriedigend“),
- pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre
oder Ausbildung nachgewiesen wird,
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel
durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher
Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen
beruflichen Praxis (nach dem zweiten juristischen Staatsexamen), von
denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt
worden sein müssen.
(Bitte zu allen Punkten Nachweise beifügen)
Die Bewerberin/ der Bewerber soll sich bei Bedarf im Grundstudium des Zentralen
Lehrbereichs, im Masterstudiengang „Master of Public Administration“ sowie im
Studiengang „Verwaltungsinformatik“ engagieren.
Wir suchen Persönlichkeiten, die ihre Fachgebiete auf der Grundlage einschlägig
erworbener Verwaltungserfahrung im speziellen Ausbildungszusammenhang
einer verwaltungsinternen Hochschule ebenso praxisorientiert wie wissenschaftlich
und pädagogisch-didaktisch fundiert vertreten.
Sie bringen daher über die o.g. Berufungsvoraussetzungen hinaus mit:
- einschlägige Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung (bitte Nachweise
beifügen),
- die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme am hochschuldidaktischen Programm
„Prof(essionell) in der Lehre“,
- die Bereitschaft, intensiv mit der Praxis zusammenzuarbeiten und Praxissemester
zu absolvieren,
- die Bereitschaft, sich bei Bedarf auch in neue Lehrgebiete einzuarbeiten,
- die Bereitschaft zur fachlichen Betreuung von Lehrbeauftragten und zur
Entwicklung von Lehrunterlagen, anhand derer Lehrbeauftragte ihre
Lehrbeiträge leisten können,
- möglichst einschlägige Erfahrung mit E-Learning/Distance Learning bzw.
die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen und diese
weiterzuentwickeln,
- hohe Sozialkompetenz in der Kooperation und der Kommunikation mit den
anderen Lehrenden und den übrigen Mitgliedern der Hochschule,
- die Bereitschaft, aktiv an der Weiterentwicklung der Hochschule, insbesondere
des Fachbereiches, mitzuwirken und sich in der Selbstverwaltung zu engagieren.
Besondere Hinweise:
- Die Berufungsverfahren werden so abgewickelt, dass die Termine für die
Vorstellung vor der Berufungskommission voraussichtlich im Juni 2017
stattfinden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die W-Besoldung im Bundesbereich auf
Spitzenniveau liegt (§ 32 ff. BBesG, Anlage 4 des BBesG).
- Die Umwandlung der jeweiligen Professur nach § 132 Abs. 1 BBG in eine
Professur auf Lebenszeit wird im Fall der Bewährung bei Vorliegen der
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen durch die Hochschule angestrebt.
- Die Hochschule des Bundes fördert individuelle Betreuungskonzepte in
Studium und Lehre und erwartet von ihren Lehrenden daher eine hohe
Präsenz am Hochschulort sowie einen hochschulnahen Wohnsitz.
- Die Planstellen sind auch für die Besetzung mit jeweils 2 Teilzeitkräften
geeignet.
- Die Hochschule des Bundes ist nach den Vorgaben des BGleiG und
ausweislich ihres Gleichstellungsplanes bestrebt, insbesondere den Anteil
der Frauen in der Lehre zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen werden
deshalb ausdrücklich begrüßt.
- Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
- Begrüßt werden ausdrücklich auch Bewerbungen von Menschen mit
Migrationshintergrund.
Die Hochschule des Bundes fördert die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie und wurde dementsprechend wiederholt
zertifiziert. Weitere Informationen erhalten sie unter
www.beruf-und-familie.de
Für Rückfragen zum Aufgabengebiet stehen Ihnen die Dekanin des Fachbereichs
AIV, Frau Dr. Dorf (Tel. 02232/929-7000/ E-Mail
Yvonne.Dorf@hsbund.de),
für dienstrechtliche Rückfragen und Fragen zum Verfahren die Leiterin des Referats
Personal und Justiziariat, Frau RD’n Siebolds (Tel. 02232/929-6140/ E-Mail
Claudia.Siebolds@hsbund.de) gerne zur Verfügung.
Nähere Informationen über die Hochschule des Bundes finden Sie unter
www.hsbund.de.
Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen und
Nachweisen zu allen obligatorischen Anforderungsmerkmalen in Papierform,
unter Angabe der angegebenen Kennziffer (bei Bewerbungen auf mehrere Kennziffern bitte mit
jeweils separaten Bewerbungsunterlagen)
bis zum
08.05.2017 an den Präsidenten der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung | Postfach 1660 | 50306 Brühl