Öffentliche Ausschreibung der Funktion der wissenschaftlichen Geschäftsführerin/des wissenschaftlichen Geschäftsführers des Museums Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien
Diese Stelle wird ab 1. Oktober 2020 für die Dauer von fünf Jahren besetzt.
Das
Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (mumok) ist das österreichische Bundesmuseum für die internationale Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts und versteht sich als diskursives Museum auf wissenschaftlichen Grundlagen mit explizitem Bildungsauftrag im Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Publikationswesen.
Die Kernkompetenz des mumok umfasst Werke der klassischen Moderne, der objekt- und gesellschaftsbezogenen, konzeptuellen und performativen Kunst der 1960iger und 1970iger Jahre und andere Werke der internationalen bildenden Kunst. Jüngere Profil bildende Sammlungsteile sind insbesondere großformatige Skulpturen und Installationen ab den 1980er Jahren und eine Fotografie-, Film- und Videosammlung. Mehr Informationen über das mumok stehen unter
http://www.mumok.at zur Verfügung.
Zu den Aufgaben der wissenschaftlichen Geschäftsführung, die das Haus gemeinsam mit der wirtschaftlichen Geschäftsführung leitet, gehören u.a.
- wissenschaftlich-künstlerische Gesamtleitung, die gesamthafte – auch organisatorische – Weiterentwicklung des Hauses sowie die Vertretung nach außen
- Gesamtkoordination und Formulierung wissenschaftlicher und sammlungspolitischer Ziele
- Gestaltung von Ausstellungs- und Bildungsprogrammen, welche auch jene Publikumsschichten ansprechen sollen, die bisher noch nicht vom Museumsangebot Gebrauch machen
- Organisations- und Personalentwicklung
- Weiterentwicklung des Haus
Gesucht wird daher eine management- und teamorientierte Persönlichkeit, welche die Vermittlung der kulturellen und gesellschaftlichen Bedeutung moderner und zeitgenössischer Kunst als Teil eines umfassenden Museumsauftrags versteht. Insbesondere werden folgende Kenntnisse und Erfahrungen erwartet:
- Abgeschlossenes Universitätsstudium im kunst- oder kulturwissenschaftlichen Bereich oder Nachweis vergleichbarer Kenntnisse
- Umfangreiche kunsthistorische und -theoretische Kenntnisse mit Schwerpunkten im Bereich der internationalen Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts, beziehungsweise im Bereich der Kernkompetenzen des mumok sowie einschlägige wissenschaftliche Kompetenz und Publikationstätigkeit
- Erfolgreiche organisatorische Führung eines Museums oder einer vergleichbaren Kulturinstitution, das/die eine vergleichbare Dimension zur ausgeschriebenen Institution aufweist
- Nachweisbare Erfahrung mit der Konzeption, Organisation und Durchführung von Ausstellungen sowie der Entwicklung innovativer Konzepte zur Präsentation, Vermittlung und Erweiterung einer modernen und zeitgenössischen Kunstsammlung
- Erfahrung im Umgang mit Kunstuniversitäten, Kunstsammlerinnen/Kunstsammlern, Galeristinnen/Galeristen, Sponsorinnen/Sponsoren sowie der Öffentlichkeit und den Medien
- Erfahrung in der Anwendung betriebswirtschaftlicher Abläufe sowie in der Akquisition von Drittmitteln
- Erfahrung im Personalmanagement sowie hohe kommunikative und integrative Kompetenz
- Erfahrung in der Abwicklung europäischer und außereuropäischer Kooperationsprojekte
- Fremdsprachenkenntnisse
Das Bundeskanzleramt ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinn des § 11c Bundes–Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt.
Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes, eines Kurzkonzepts zur wissenschaftlichen Ausrichtung und Einbettung der Institution in den gesamtgesellschaftlichen Kontext sowie der Gehaltsvorstellungen bis spätestens 12. November 2019 an Abteilungsleiterin Dr. Doris Karner, Bundeskanzleramt, Concordiaplatz 2, 1010 Wien,
doris.karner@bka.gv.at zu richten.
In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen. Es werden nur Gehaltsvorstellungen akzeptiert, die § 7 Abs. 1 Z 2 des Stellenbesetzungsgesetzes entsprechen. Auf den Anstellungsvertrag finden das Stellenbesetzungsgesetz sowie die Bundes-Vertragsschablonenverordnung Anwendung. Die Bewerbungen werden vertraulich behandelt und nicht rückübermittelt.
Für den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien:
Dr. Doris Karner