Diese Stellen werden über die Universitätsverwaltung öffentlich ausgeschrieben und sind in der Regel über Fachgesellschaften zu finden. Oft steht im Aufgabengebiet der Vermerk, dass auch „Aufgaben zur Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen“ übertragen werden – hier besteht also die Möglichkeit zu habilitieren oder sich in anderer Form weiter zu qualifizieren.
Haushaltsstellen oft befristet
Oft wird eine Stelle konkret als Promotionsstelle ausgeschrieben und ist für Sie nicht mehr relevant; in anderen Fällen wird die bereits erlangte Qualifikation offengelassen. Für diese meist befristeten Stellen gilt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das heißt, nach Abschluss der Promotion dürfen Sie diese Stelle regulär nicht länger als sechs Jahre besetzen.
Vor- und Nachteile der Haushaltsstelle
Als Mitarbeiter einer Haushaltsstelle sind Sie entsprechend in die Verpflichtungen des Lehrstuhls eingebunden. Es stehen für Sie Lehrveranstaltungen und die Betreuung von Studierenden an. Je nachdem, ob Sie Voll- oder Teilzeit arbeiten, beträgt die Lehrverpflichtung bis zu vier Semesterwochenstunden. Hinzu kommen noch die Forschungsprojekte des Professors mitsamt der Verwaltung von Drittmitteln.
Der Vorteil dieser Stellen besteht für Sie in der direkten Einbindung in den Fachbereich. Man kennt Sie, und Sie kennen Ihre Kollegen und die institutionellen Abläufe, was in der Regel die Habilitation in diesem Fachbereich erleichtert. Der Nachteil einer Haushaltsstelle liegt jedoch darin, dass Sie in der Funktion eines Dienstleisters für den Ihnen vorgesetzten Professor oft nicht viel Zeit für Ihre eigene Forschung haben. Sie sollten darum mit Ihrem Professor verbindlich vereinbaren, wie viel Zeit Ihnen für Ihre eigene Forschung zur Verfügung steht. Außerdem sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr Forschungs- bzw. Habilitationsthema relativ nah am Forschungsbereich Ihres Professors ist. Zugleich sollte es allerdings nicht deckungsgleich sein – besonders um Ihrer eigenen, nach außen hin erkennbaren Profilbildung willen.
INFO-BOX: Das Weisungsrecht eines Professors und seine Grenzen
Professoren sind die fachlichen Vorgesetzten wissenschaftlicher Mitarbeiter. Diese erbringen Dienstleistungen, zu denen die Professoren Anweisungen geben dürfen. Dienstrechtliche Befugnisse haben Professoren hingegen nicht – sie dürfen keine Abmahnungen und auch keine Kündigungen aussprechen. Dieses Recht obliegt allein den Hochschulen.
INFO- BOX: Pro & Kontra Haushaltsstellen
PRO:
- Angesehener akademischer Titel
- Direkte Einbindung in einen Lehrstuhl und die Prozesse am Institut
- Erfahrungen in der Lehre
- Verträge laufen meist über mehrere Jahre
- Mögliche Habilitationsstelle
KONTRA: