Taktisches Vorgehen bei Berufungsverhandlungen gefragt
All diese Verhandlungen erfordern daher großes Geschick und gute Kenntnis des Verhandlungspartners. Dazu zählt nicht zuletzt die Ausformulierung des Konzeptpapiers. „Ich benötige“-Bekundungen werden darin weniger gern gesehen als konkrete Ankündigungen, was Hochschule oder Fachbereich durch Ihre Einstellung gewinnen können. Zeigen Sie darin, welchen Mehrwert Sie für die Hochschule darstellen können, welche Projekte, Kooperationen und Drittmittel Sie mitbringen und wie Ihr Lehr- und Forschungskonzept dazu beitragen kann, Ihren Fachbereich weiter voranzubringen.
Forderungskatalog an die Hochschule: Strategisch priorisieren
Bereiten Sie Ihren Forderungskatalog an die Hochschule strategisch auf. Punkte, die Ihnen sehr wichtig sind, sollten selbstverständlich nicht erst am Ende der Liste erscheinen. Dort angekommen, konnte Ihr Gegenüber sonst darauf verweisen, dass er bisher schon zu viele Zugeständnisse gemacht hat und ihm an dieser Stelle kein Spielraum mehr möglich ist.
Gehen Sie deshalb aber nicht mit einem maximalen Forderungskatalog in die Verhandlungen, denn das macht immer einen sehr schlechten Eindruck. Überlegen Sie sich vorab sehr genau, was Sie unbedingt benötigen, und setzen Sie noch weitere Punkte auf die Liste, die für Sie zwar sehr wünschenswert, im Zweifel aber auch verzichtbar sind. Bleiben Sie konstruktiv in Ihrem Diskussionsverhalten und halten Sie immer die Fristen ein.
Ausschlaggebend für das Verhandlungsergebnis sind am Ende nicht nur finanzielle Zwänge, sondern auch die eigene Reputation, Ihr jetziges Einkommen, das Profil von Hochschule und Fachbereich und die Stellung der Professur in diesem Gefüge. Beraten Sie sich vorab mit Ihnen wohlgesonnenen Personen an der Einrichtung, seien es der Dekan, die Institutsdirektorin oder der Vorsitzende der Berufungskommission. Nicht zuletzt bietet der Deutsche Hochschulverband für Berufungsverhandlungen Einzelfallberatungen an.
Wann darf der Ruf abgelehnt werden: Anerkannte Gründe
Auch wenn es Ihr erster Ruf ist – Sie können ihn durchaus ablehnen, sollte die angebotene Professur für Sie nicht infrage kommen. Damit der Buschfunk sich nicht negativ auf Ihre zukünftigen Bewerbungen auswirkt, sollten Sie Ihre Gründe für die Absage in der Scientific Community deutlich kommunizieren. Als Begründung für die Nichtannahme werden ungenügende Angebote in Bezug auf die Ausstattung des Lehrstuhls oder die Besoldung der Kollegen in der Regel verständnisvoll aufgenommen. Viele Bewerber nehmen einen Ruf zunächst dennoch an, um sich von dieser gesicherten Position aus weiter auf passendere Professuren zu bewerben.
Welcher Handlungsspielraum bleibt mir auf dem zweiten oder dritten Listenplatz?
Hat Sie die Berufungskommission auf den zweiten oder dritten Listenplatz gesetzt, werden Sie oft erst dann über Ihre Platzierung informiert, wenn die Verhandlungen mit dem Erstplatzierten erfolgreich abgeschlossen sind. Meist haben Sie dann noch etwa zwei bis vier Wochen Zeit, rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung einzuleiten. Als unterlegener Bewerber haben Sie immer das Recht, anschließend ein Konkurrentenstreit verfahren vor dem Verwaltungsgericht anzustrengen. Allerdings können Sie damit jedoch nur erreichen, dass die Rechtmäßigkeit des Berufungsverfahrens geprüft und es noch einmal neu aufgerollt wird. Grundsätzlich ist zu sagen: Der Versuch, sich nachträglich auf eine Professur zu klagen, gelingt nur in den seltensten Fällen.
Graue Verhandlungen: Wenn der Kandidat schon vor Ruferteilung feststeht
In der Vergangenheit sind die Hochschulen immer häufiger dazu übergegangen, bereits vor der offiziellen Ruferteilung sogenannte graue Verhandlungen mit potenziellen oder besonders gewünschten Kandidaten aufzunehmen. Ziel dieser Verhandlungen ist, dass die potenziellen Kandidaten im Rahmen dieser Gespräche durch die besonderen Bedingungen mehr Zugeständnisse an die Hochschulen machen und diesen somit nicht allzu teuer zu stehen kommen. Unter Umständen gibt es sogar Parallelverhandlungen mit den anderen Listenplatzierten.
Für Professoren, die schon verschiedene Rufe erhalten haben oder die bereits einen Lehrstuhl innehaben, kann der geschützte Rahmen dieser grauen Gespräche natürlich zu einer deutlichen Verbesserung der Verhandlungsbasis beitragen. Für viele ist dies jedoch belastend, da Hochschulen hier eindeutig in der mächtigeren Position sind. Versuchen Sie deshalb, insbesondere wenn Sie bereits eine Lebenszeitprofessur innehaben, diese grauen Verhandlungen möglichst zu vermeiden.
Leistungsbezüge richtig verhandeln
Zusätzlich zu ihrer W-Grundbesoldung erhalten Professoren Leistungsbezüge. Faktisch bedeutet dies, dass das Gehalt von Professoren durchaus unterschiedlich sein kann. Denn mit einigem Verhandlungsgeschick und guten Rahmenbedingungen kann schon eine W2-Professur mitunter sehr einträglich sein.
Nachbesserungen der Leistungsbezüge sind grundsätzlich möglich
Die zusätzlichen Leistungsbezüge verhandeln Sie bei den Berufungsverhandlungen. Nachbesserungen sind möglich, wenn Sie einen Ruf von einer anderen Hochschule vorweisen können – dann haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer jetzigen Hochschule in Bleibeverhandlungen zu treten. Argumentieren Sie bei Gehaltsverhandlungen durchaus auf Grundlage Ihres aktuellen Gehalts, sollte dieses sehr hoch ausfallen. Und lassen Sie sich beraten: Sowohl der Deutsche Hochschulverband als auch der Hochschullehrerbund bieten Coachings für Berufungsverhandlungen an.
Den gesetzlichen Rahmen für die Gewährung von Leistungsbezügen und ihre maximale Hohe bildet das Landesbesoldungsgesetz. Leistungsbezüge gibt es demnach für fast alle Tätigkeiten, die Sie als Professor ausüben. Welche Tätigkeiten zur Erhöhung der Leistungsbezüge beitragen können, finden Sie auf der folgenden Seite.
Die Ausstattung von Professoren
Die Ausstattung einer Professur gibt hinsichtlich Personal und Sachmitteln den Handlungsspielraum Ihrer künftigen Arbeit vor und wird bei den Berufungsverhandlungen ausgehandelt. Seien Sie deshalb nicht zu bescheiden, immerhin hat die Hochschule auch ein Interesse, genau Sie für die Professur zu gewinnen. Informieren Sie sich zudem im Vorfeld der Verhandlungen über Förderprogramme, aus denen Sondermittel in Ihren Etat fliessen konnten.
Unverlierbare Grundausstattung vereinbaren
In allen Landeshochschulgesetzen ist vorgeschrieben, dass Ausstattungsvereinbarungen zeitlich zu befristen sind. In der Regel gelten hier fünf Jahre als Maximum, danach muss neu verhandelt werden. Allerdings können Sie versuchen, bereits während der Berufungsverhandlungen für eine unbefristete Professur festzulegen, welche Posten als unverlierbare Grundausstattung gelten sollen. Verbesserungen in Ihrer Ausstattung sind später immer dann möglich, wenn Sie einen Ruf an eine andere Hochschule erhalten haben und daraufhin mit Ihrer jetzigen Hochschule in Bleibeverhandlungen treten.
Der Deutsche Hochschulverband führt regelmäßig Erhebungen zur finanziellen Ausstattung von Professuren durch. Die aktuelle Untersuchung für den Zeitraum von 2012 bis 2014 hat ergeben, dass der Trend hin zu weniger Personalmitteln und zu mehr Sachmitteln geht. Die Durchschnittswerte können allerdings nur zur Orientierung dienen, entscheidend sind letztlich die Gegebenheiten vor Ort und Ihr eigenes Verhandlungsgeschick.
Den größten Posten bilden die Investitionsmittel. Naturgemäß gibt es deutlich mehr Erstausstattungsmittel für die ingenieurwissenschaftlichen (283.500 Euro) sowie die mathematisch-naturwissenschaftlichen (335.000 Euro) Fächer als in den Geistes- (57.000 Euro) und den Rechtswissenschaften (51.000 Euro). Ähnlich sieht die Statistik hinsichtlich der laufenden Mittel, der Räume und der Mitarbeiterstellen aus.