TV-L, TV-H, TVöD: Gehalt E13 bis E15
Während es bei der Beamtenbesoldung große Unterschied von Bundesland zu Bundesland gibt, werden angestellte Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen bundesweit mehr oder weniger einheitlich bezahlt. Ob TV-L, TV-H oder TVöD: Die Grundgehälter unterscheiden sich nicht wesentlich, wie die folgenden Tabellen zeigen. Die Bruttomonatsgehälter beziehen sich auf Vollzeitstellen; da Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen häufig Teilzeitstellen innehaben,
Was sind Erfahrungsstufen?
Innerhalb jeder Entgeltgruppe wird nach der einschlägigen, das heißt für die jetzige Tätigkeit relevanten Berufserfahrungunterschieden. Seit 2018 gelten für alle Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sechs Erfahrungsstufen mit jeweils wachsenden Stufenlaufzeiten.
Die Erfahrungsstufe 1 ist den Einsteiger:innen in die jeweilige Entgeltgruppe vorbehalten. Die Stufe 2 erreichen Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen bereits nach einem Jahr, das jedoch durchweg mit einem einzigen Arbeitsvertrag gemeistert werden muss. In die Stufe 5 gelangen Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen hingegen erst nach zehn Jahren.
Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe: Welche Stufe?
Wenn Wissenschaftler:innen beispielsweise als Nachwuchsgruppenleiter:in ein Projekt mit mehr Forschungsverantwortung übernehmen, werden sie in der Regel auch in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft. Dabei ist es theoretisch möglich, dass diese:r Wissenschaftlicher: Mitarbeiter:in ein geringeres Gehalt pro Monat erhält als zuvor, weil er:sie dann eigentlich wieder mit der Erfahrungsstufe 1 anfangen müsste. In den Tarifverträgen ist aber festgelegt, dass dieser Fall nicht eintreten soll, sondern der Übergang in eine Erfahrungsstufe mit mindestens dem gleichen Gehalt erfolgt.
Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sind Angestellte des öffentlichen Diensts, und damit sieht ihr Tarif auch eine Jahressonderzahlung vor. Diese löst das frühere Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld ab. Die Sonderzahlung beträgt in der Entgeltgruppe 13 im Jahr 2022 nach TV-L 46,47 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalts, für die Entgeltgruppen 14 und 15 hingegen nur 32,52 Prozent. Beim TVöD Bund beträgt die Jahressonderzahlung 2022 für die Entgeltgruppen E13 bis E15 60 Prozent des durchschnittlichen Monatsgehalt.