Ablauf der Beamtenlaufbahn
Der erste „Schritt“ der Laufbahn ist der Vorbereitungsdienst: Er bezeichnet in Deutschland die Laufbahnausbildung, die Beamt:innen zur Vorbereitung auf ihr späteres Amt absolvieren müssen. In der Regel dauert sie im mittleren Dienst zwei Jahre, im gehobenen Dienst drei Jahre und im höheren Dienst 18 bis 24 Monate (dort handelt es sich oft um ein Referendariat). Im einfachen Dienst ist nicht immer eine Vorbereitung eingeplant, wenn doch, beträgt sie sechs Monate. In dieser Zeit hat man den Status Beamter oder Beamtin auf Widerruf und kann auch kurzfristig entlassen werden, wenn die Eignung für den Dienst angezweifelt wird.
Verläuft die Vorbereitungszeit erfolgreich, rückt man anschließend in den Status Beamter oder Beamtin auf Probe auf. Nach der Probezeit, die normalerweise zwei bis drei Jahre beträgt, folgt die Ernennung zumBeamten oder zur Beamtin auf Lebenszeit. Gesetzlich geregelt ist, dass dies spätestens nach fünf Jahren geschehen muss.
Während die Laufbahngruppen wie mittlerer oder gehobener Dienst beschreiben, mit welcher Ausbildung Bewerber:innen einsteigen, fasst die Laufbahn selbst alle Ämter zusammen, die man nacheinander durchläuft. Auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene gibt es jeweils verschiedene und sehr viele unterschiedliche Laufbahnen. Beim Bund gibt es beispielsweise die in §6 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) beschriebenen Laufbahnen, die pro Laufbahngruppe eingerichtet werden können (in den jeweiligen Bundesländern sind es teilweise andere Laufbahnen):
- nichttechnischer Verwaltungsdienst
- technischer Verwaltungsdienst
- sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
- naturwissenschaftlicher Dienst
- agrar-, forst- und ernährungswissenschaftlicher sowie tierärztlicher Dienst
- ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst
- sportwissenschaftlicher Dienst
- kunstwissenschaftlicher Dienst
Dementsprechend gibt es also den einfachen technischen Verwaltungsdienst, den mittleren technischen Verwaltungsdienst, den gehobenen technischen Verwaltungsdienst und den höheren technischen Verwaltungsdienst.
Die Amtsbezeichnungen, die innerhalb der Laufbahn erreicht werden, richten sich stark nach dem Aufgabenbereich, in dem die Laufbahn absolviert wird. Ein Beispiel: Im höheren technischen Verwaltungsdienst auf Bundesebene, für die Fachrichtungen Hochbau, Bauingenieurwesen, Bahnwesen, Maschinen- und Elektrotechnik sowie Luftfahrttechnik, läuft die Laufbahn laut Verordnung so ab:
- Baureferendar (Vorbereitungszeit)
- Baurat zur Anstellung (Probezeit)
- Baurat
- Bauoberrat
- Baudirektor
- Leitender Baudirektor
Die drei letztgenannten sind Beförderungsämter, auf die sich Beamte wie in der freien Wirtschaft bewerben. Laut §32 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) kann ein Beamter befördert werden, wenn er nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt worden ist, die Eignung in einer Erprobungszeit nachgewiesen wurde und kein Beförderungsverbot vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall während der Probezeit, in einem laufenden Disziplinarverfahren oder wenn die letzte Beförderung weniger als ein Jahr zurückliegt.
Beamtenlaufbahn und Besoldung
Nicht nur der berufliche Werdegang, sondern auch das Gehalt für einen Beamten ist gut planbar und vor allem transparent. Je nach Laufbahngruppe und Erfahrungsstufe ist die Besoldung genau geregelt und kann in Besoldungstabellen abgelesen werden. Beamt:innen im gehobenen Dienst werden beispielsweise in die Besoldungsgruppen A9 bis A13 eingeteilt, die wiederum in Erfahrungsstufen unterteilt sind.
Wie viele Stufen es gibt und nach wie vielen Jahren die nächste Stufe mit einer höheren Besoldung erreicht wird, regelt jedes Bundesland und auch der Bund selbst unterschiedlich. Überall gilt, dass sich dadurch die Berufserfahrung auf das Gehalt auswirken soll. Bei Beförderung in ein höheres Amt bleibt bei allen Beamten, Soldaten und Richtern die Stufe erhalten (zum Beispiel vom Baurat zum Bauoberrat). Ein Beamter der Besoldungsgruppe A13, Stufe 4 wird also in die Besoldungsgruppe A14, Stufe 4 befördert.