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Stiftungsprofessor
Stiftungsprofessur: Auf Zeit und aus Drittmitteln finanziert

Stiftungsprofessuren können als ein Einstieg in eine reguläre Professur dienen. Doch was ist eine Stiftungsprofessur genau? Und mit welchem Gehalt können Stiftungsprofessoren rechnen?

Welche Rechte und Pflichten hat man als Stiftungsprofessor? © BellPhotography423 / istockphoto.com
Artikelinhalt

Stiftungsprofessuren werden, wie der Name schon nahelegt, ganz oder zumindest teilweise von einem Drittmittelgeber finanziert. Rund zwei Prozent der Lehrstühle in Deutschland werden gestiftet. Oft übernimmt jedoch nach Ablauf der Förderdauer die entsprechende Hochschule die Stiftungsprofessur als reguläre W2- oder W3-Professur. Die meisten Stiftungsprofessuren haben eine Laufzeit von fünf Jahren, aber auch zehn Jahre sind möglich. Bei der Schaffung dieser Stellen betätigt sich oft der Stifterverband für die Wissenschaft als sachkundiger Vermittler zwischen den Förderern und den Hochschulen. Eine Stiftungsprofessur wird in der Regel eingerichtet, wenn ein Förderer für ein Thema, das ihm wichtig ist, eine Hochschule findet, die dieses Forschungsthema ebenfalls bearbeiten will. Die Professuren stehen deshalb bisweilen in dem Ruf, nicht unabhängig forschen zu können. Immerhin werden vier von zehn Stiftungsprofessuren von Unternehmen finanziert, die das bestimmt nicht uneigennützig tun.



Stiftungsprofessuren mit Prestige: Lichtenberg-Professur & Heisenberg-Professur

Andererseits zählen auch prestigeträchtige Förderinstrumente wie die Lichtenberg-Professuren der VolkswagenStiftung und die Heisenberg-Professuren der DFG zu den Stiftungsprofessuren. Der Stifterverband für die Wissenschaft hat einen Code of Conduct formuliert, nach dem die Hochschulen frei über die Annahme von Stiftungsprofessuren entscheiden und ihnen die Freiheit von Forschung und Lehre ohne jede Beeinflussung seitens des Förderers zugesichert wird. Letztlich sind es aber die beiden Vertragspartner - Stifter und Hochschule -, die über die Ausgestaltung der Professur und die Verwertung des generierten Wissens entscheiden.

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Rechte und Pflichten der Stiftungsprofessur

Die Inhaber einer Stiftungsprofessur haben dieselben Rechte und Pflichten wie die regulären Professoren an einer Hochschule. Auch das Berufungsverfahren ist dasselbe - die Professur wird öffentlich ausgeschrieben, und eine von der Hochschule eingesetzte Berufungskommission entscheidet, welcher Kandidat am geeignetsten ist. Die Vergütung erfolgt nach der W-Besoldung, die Ausstattung je nachdem, was durch den Förderer zur Verfügung gestellt wurde und was die Hochschule noch dazu schießt. Diese Professuren sind jedoch oft befristet, mit all den Nachteilen, die eine Verbeamtung auf Zeit mit sich bringt.

Autoren
Anke Wilde
Erschienen in
academics - März 2016

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