Bis zur Ausschreibung ist es ein langer Weg
Bis es zur Ausschreibung einer Professur kommt, verstreicht geraume Zeit. Steht zum Beispiel eine Emeritierung an, muss das Institut dies der Hochschulleitung eineinhalb bis zwei Jahre vorher anzeigen, damit diese ihre Planung entsprechend ausrichten kann. Je nach Berufungsordnung der Hochschule und den gesetzlichen Gegebenheiten verhandeln Institut und Hochschulleitung über die Notwendigkeit, die Professur zu besetzen, ihre inhaltliche Ausgestaltung und den finanziellen Rahmen. In einigen Bundesländern muss auch das Wissenschaftsministerium seine Zustimmung zur Ausschreibung der Professur geben. An einigen Hochschulen liegt diese Entscheidung beim akademischen Senat. Dann kann den öffentlich zugänglichen Protokollen entnommen werden, in welcher Form und Denomination die Professur ausgeschrieben wird.
Der Ablauf des Berufungsverfahrens in Kürze
Nach der Ausschreibung wird durch die Fakultät eine Berufungskommission eingesetzt. Diese sichtet die eingehenden Bewerbungen, organisiert die Bewerbungsrunde, zu der sechs bis acht geeignete Kandidaten eingeladen werden, einen öffentlichen Vortrag zu halten und sich der Berufungskommission persönlich vorzustellen. Aus den verbliebenen Bewerbern wählt die Kommission drei am besten geeignete Kandidaten aus und setzt sie in gewichteter Reihenfolge auf die Berufungsliste. Der auf der Liste ganz oben platzierte, erhält den Ruf und tritt mit der Hochschule in Berufungsverhandlungen.
Von der Ausschreibung bis zur Besetzung der Professur muss man mindestens ein halbes Jahr, oft auch bis zu zwei Jahre, einplanen.