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Privilegien Professur
Die Vorteile von Professoren

Verbeamtung auf Lebenszeit, besonderes Dienstrecht und die Versorgung im Krankheitsfall - die Privilegien von Professoren im Überblick.

Krone im Garten als Symbolbild fuer Privilegien Professur
Professoren genießen eine Reihe von Privilegien © melrose / photocase.de
Artikelinhalt

Für Nachwuchswissenschaftler gilt die Lebenszeitprofessur als sicherer Hafen. Oft müssen sie sich dafür von einem Kurzvertrag zum nächsten hangeln und für die Forschung bisweilen auch eine Odyssee durch die renommierten Institute auf sich nehmen. Einmal erreicht, macht die Professur all diese Mühen wieder wett: Als hoch angesehene Position mit vielen Freiheiten, einem ordentlichen Gehalt, einer guten Altersversorgung – bei Verpflichtungen, mit denen es sich durchaus leben lässt.

Privilegien von Professoren

Professoren genießen eine Reihe von Privilegien. Die prekären Verhältnisse, die Sie meist durchlaufen müssen, um dorthin zu gelangen, stehen dazu in einem krassen Gegensatz. Die Verbeamtung auf Lebenszeit ist bei der Berufung von Professoren noch immer der Regelfall. Sie sind quasi unkündbar, müssen nicht in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen und haben Anspruch auf Beihilfen im Krankheits-, Pflege- und Geburtsfall. Professoren erhalten ein im Vergleich zu anderen Wissenschaftlern sehr hohes Gehalt und später eine Altersversorgung, die sich an Ihrem letzten Professorengehalt bemisst und nicht an Ihrem gesamten Lebenseinkommen. Ausnahmen gelten dabei für Professoren, die nur auf Zeit verbeamtet sind.


Besonderes Dienstrecht für Professoren

Professoren erhalten eine personelle und materielle Ausstattung, die sie bei ihrer Berufung aushandeln. Diese wird häufig nur auf einige Jahre festgeschrieben – dann wird neu verhandelt. Für die verbeamteten Professoren gilt ein besonderes Dienstrecht, das vom Land im jeweiligen Beamtengesetz festgelegt wird. Professoren nehmen ihre diversen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Prüfungen – im Unterschied zu Beamten in anderen öffentlichen Sektoren – selbstständig und nicht weisungsgebunden wahr. Aus den Freiheitsrechten der Wissenschaft ergibt sich die Verpflichtung zur akademischen Selbstverwaltung und entsprechend auch zur Gremientätigkeit. Darüber hinaus fallen Tätigkeiten zur Verwaltung des Lehrstuhls und der Drittmittelprojekte an.

Für die verbeamteten Professoren gilt ein besonderes Dienstrecht, das vom Land im jeweiligen Beamtengesetz festgelegt wird. Professoren nehmen ihre diversen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Prüfungen – im Unterschied zu Beamten in anderen öffentlichen Sektoren – selbstständig und nicht weisungsgebunden wahr. Aus den Freiheitsrechten der Wissenschaft ergibt sich die Verpflichtung zur akademischen Selbstverwaltung und entsprechend auch zur Gremientätigkeit. Darüber hinaus fallen Tätigkeiten zur Verwaltung des Lehrstuhls und der Drittmittelprojekte an.

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Es gibt keine Arbeitszeitregelungen, was sich angesichts durchschnittlicher Wochenarbeitszeiten zwischen 60 und 70 Stunden ohnehin erübrigt. Auch Dienstreisen müssen meist nicht genehmigt werden. Aus versorgungsrechtlichen Gründen sollten Sie diese jedoch als solche anzeigen.

Zusätzlich zur Arbeit als Professor sind auch Nebentätigkeiten erlaubt. Das können sowohl Vorträge sein, als auch Tätigkeiten in der eigenen Firma oder einem Aufsichtsrat. In den meisten Fällen müssen Nebentätigkeiten von den Hochschulen genehmigt werden. Diese gehen jedoch in der Regel wenig kritisch mit den Anträgen um.

Die Verbeamtung auf Lebenszeit

Beamte erhalten keinen Arbeitsvertrag, sondern werden per Ernennungsurkunde berufen. Bevor Professoren auf Lebenszeit verbeamtet werden, überprüft der Amtsarzt ihre gesundheitliche Eignung. Nach Klärung möglicher Vorerkrankungen wird dieser eine Prognose zur Gefährdung Ihrer Arbeitsfähigkeit bis zum Ruhestand erstellen. Neben diesem gesundheitlichen Eignungstest benötigen Sie außerdem ein Führungszeugnis, das Sie beim Meldeamt Ihres Wohnortes erhalten.

Beihilfe für Krankenbehandlungen

Im Krankheitsfall werden Beamte als Privatpatienten behandelt. Die Kosten für die Arzt- und Krankenbehandlung übernimmt zu einem bestimmten, vom Land festgelegten Satz der Dienstherr. Hierzu findet sich an Hochschulen eine Beihilfestelle. Da diese die Rechnungen nicht vollständig übernimmt, sollten Sie eine private Krankenversicherung für Beamte abschließen. Anders als in gesetzlichen Krankenkassen müssen bei den Arztrechnungen zunächst Sie in Vorleistung treten und sich Ihre Kosten von der Beihilfestelle und von der Versicherung zurückerstatten lassen.

Autoren
Anke Wilde
Erschienen in
academics - Februar 2016

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